Die Ausbildung FI IR(A) und IRI(A) erfolgt nach FCL.930.IRI
Der Lehrgang hat zum Ziel, den Teilnehmern die entsprechende Ausbildung für die Durchführung der praktischen Ausbildung zum Erwerb einer Lehrberechtigung für den Instrumentenflug zu vermitteln.
Termine
Die Lehrgangstermine finden Sie hier oder fragen Sie persönlich nach.
Voraussetzungen
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- Ausbildungsvertrag mit der Flugschule ARDEX GmbH
- Kopien der Lizenz und der Berechtigungen: ATPL / CPL(A) IR / PPL(A) IR mit gültiger Lehrberechtigung für Flugzeuge nach FCL.905.FI (A)
- gültige Klassenberechtigung SEP IR
- Nachweis von mindestens 200 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln, davon können bis zu 50 Stunden als Instrumentenbodenzeit in einem Flugsimulator oder FNPT II durchgeführt worden sein.
zusätzliche Voraussetzung für die Ausbildung IRI:
- Nachweis von mindestens 800 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln, davon mindestens 400 Stunden auf Flugzeugen